Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für AI Automation Services
1. Geltungsbereich
1.1 Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Molnar Automation (nachfolgend "AINEX" oder "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützte Automatisierung von Geschäftsprozessen.
1.2 Vertragspartner
Auftragnehmer:
Molnar Automation
Oberbellachstrasse 3
4512 Bellach, Schweiz
E-Mail: info@ainex.ch
1.3 Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, AINEX hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebot
Angebote von AINEX sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
2.2 Projektumfang
Der konkrete Leistungsumfang wird in einem individuellen Angebot oder Projektvertrag definiert. Bei Werkverträgen wird das zu erreichende Ziel beschrieben, bei Dienstverträgen die zu erbringenden Tätigkeiten.
3. Leistungsumfang
3.1 AI Automation Services
AINEX bietet folgende Dienstleistungen:
- Entwicklung von n8n-Workflows zur Prozessautomatisierung
- Integration von KI-Systemen (z.B. OpenAI, Claude) in Geschäftsprozesse
- Anbindung an bestehende Systeme (CRM, ERP, E-Mail, etc.)
- Beratung zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- Wartung und Support von implementierten Lösungen
3.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen
- Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu benennen
- Zeitnahe Rückmeldung zu Rückfragen und Freigaben
- Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten
Bei Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers hat AINEX Anspruch auf Anpassung von Terminen und Vergütung.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern zutreffend).
4.2 Abrechnungsmodelle
- Festpreis: Vereinbarter Gesamtpreis für definiertes Projekt
- Stundenabrechnung: Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden zum vereinbarten Stundensatz
- Retainer: Monatliche Pauschale für laufende Betreuung und Support
4.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Projekten über 5'000 CHF können Teilzahlungen wie folgt vereinbart werden:
- 50% bei Projektstart (Anzahlung)
- 25% bei Zwischenabnahme
- 25% nach finaler Abnahme
4.4 Verzug
Bei Zahlungsverzug ist AINEX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu verlangen. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.
5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Eigentum
Alle von AINEX entwickelten Workflows, Codes und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AINEX. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
5.2 Wiederverwendbare Komponenten
AINEX behält sich das Recht vor, allgemeine Funktionen, Templates und Best Practices, die nicht kundenspezifisch sind, für andere Projekte wiederzuverwenden.
5.3 Open-Source-Software
Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten (z.B. n8n) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. AINEX weist den Auftraggeber auf diese hin.
6. Gewährleistung und Mängelhaftung
6.1 Werkverträge
Bei Werkverträgen (Festpreis für definiertes Ergebnis) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Schweizer Obligationenrecht (OR).
Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab Abnahme
6.2 Dienstverträge
Bei Dienstverträgen (z.B. Beratung, Support) schuldet AINEX sorgfältige Leistungserbringung, jedoch kein bestimmtes Ergebnis.
6.3 Mängelanzeige
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. AINEX erhält zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung.
6.4 Ausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Eigenständigen Änderungen durch den Auftraggeber
- Unsachgemässer Nutzung
- Änderungen an Drittsystemen (APIs, Software-Updates)
7. Haftung
7.1 Haftungsumfang
AINEX haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der für das konkrete Projekt vereinbarten Vergütung.
7.2 Haftungsausschluss
AINEX haftet nicht für:
- Fehlfunktionen von Drittsystemen (APIs, Webservices, KI-Dienste)
- Datenverluste, wenn keine Backup-Strategie vereinbart wurde
- Fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
- Höhere Gewalt
- Vom Auftraggeber verursachte Schäden
7.3 Daten und Backups
Der Auftraggeber ist selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. AINEX übernimmt keine Haftung für Datenverluste, sofern nicht ausdrücklich ein Backup-Service vereinbart wurde.
8. Geheimhaltung
8.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
8.2 Ausnahmen
Nicht vertraulich sind Informationen, die:
- Öffentlich bekannt sind
- Vom Empfänger bereits bekannt waren
- Rechtmässig von Dritten erlangt wurden
8.3 Zugangsdaten
AINEX behandelt alle Zugangsdaten vertraulich und speichert diese verschlüsselt. Nach Projektabschluss werden alle Zugangsdaten gelöscht, sofern nicht anders vereinbart.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Projektverträge
Projektverträge enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung.
9.2 Retainer-Verträge
Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und verlängern sich automatisch um jeweils 1 Monat, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt wird.
9.3 Ausserordentliche Kündigung
Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug über 30 Tage
- Schwerwiegender Verstoss gegen Vertragspflichten
- Insolvenz einer Partei
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Solothurn, Schweiz.
10.3 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. E-Mail gilt als Schriftform.
10.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
10.5 Abtretung
Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AINEX an Dritte abtreten.
Stand: Februar 2026
Molnar Automation